Die Mitgliedschaft in der WBG Torgau

Für den Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung ist es erforderlich, dass Sie Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft werden. Folgende Fragen werden uns diesbezüglich am häufigsten gestellt:

Wie werde ich Mitglied?

Sie stellen einen formlosen Antrag an die Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eG.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Sie müssen mindestens einen Geschäftsanteil (150,00 EUR) als Pflichtanteil erwerben. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, muss 3 weitere Geschäftsanteile erwerben (insgesamt 600,00 EUR). Weitere Informationen finden Sie in der Satzung.

Muss der Betrag gleich in voller Höhe gezahlt werden?

Nach angemessener Anzahlung in Höhe von mindestens 10 Prozent der gezeichneten Anteile kann Ratenzahlung vereinbart werden.

Was geschieht mit meinem Geld?

Die Geschäftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.

Welche Rechte ergeben sich für mich als Mitglied?

Sie erwerben das Recht auf lebenslange Nutzung einer Genossenschaftswohnung, mit dem Abschluss eines Dauernutzungsvertrages. Das heißt, Sie sind bei vertragsgemäßen Wohnverhalten unkündbar. Sie haben als Genossenschaftsmitglied ein Stimmrecht, mit dem Sie Entscheidungen beeinflussen können.


Satzung